Wildtiere in Not

Schutz - nicht Rettung

Wir sind dem Natur- und Artenschutz verpflichtet, Tierrettung gehört nicht zu unseren Aufgaben.

Viele Menschen fühlen sich unsicher, wenn sie Wildtiere scheinbar hilflos finden. Bedenken Sie: Kleine Hasen und Rehkitze werden vom Muttertier an einer geschützten Stelle abgesetzt. Die Mutter kommt regelmäßig zum Säugen, das Tier verharrt an seinem Platz und darf nicht entfernt werden.

 

Was ist zu tun, wenn man ein verletztes Tier findet? Die Entnahme von Wildtieren aus der Natur ist meist nicht gestattet, auch der NABU darf dies nicht.  Sogar verletzte oder kranke Tiere unterliegen dem Jagdrecht. Wer einen Tier helfen will und es zum Tierarzt bringt, muss die Rechnung selbst bezahlen (Vorsicht: Verletzte Tiere wehren sich oft vehement). Der Retter ist dann für das Tier verantwortlich, er hat für eine artgemäße Unterbringung in der Zeit der Heilung zu sorgen. Danach ist es fraglich, ob ein Tier aus der menschlichen Obhut heraus wieder ausgewildert werden kann. So grausam es klingen mag: Man greift besser nicht in die Natur und ihre Nahrungskette ein.

 

Wer ein hilfloses Tier findet, sollte den Jagdpächter informieren, notfalls wählt man den Notruf 110 oder 112. Feuerwehr und Polizei kennen die Kontaktdaten. Wer ein totes Tier auffindet, informiert am besten die Straßenbaumeisterei der jeweiligen Gemeinde. Bei Unfällen mit Wildtieren muss die zuständige Polizei-Dienststelle informiert werden.

 

Das informative Formblatt des Landkreises Böblingen erklärt alles Wichtig zum Thema:

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Verletzte Wildtiere und Vögel2.docx
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Notfallnummern finden Sie hier


Wildtierbeauftragter des Landkreises Esslingen

Daniel Ulmer: Tel. 0711 3902 42 717
Er ist nicht für die Rettung verletzter Wildtiere verantwortlich.
Er wirkt ausschließlich beratend bei Wildtierproblematiken. 


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