Natur- und Artenschutz

Hochstammapfelbäume über blühenden Wiesen. - Foto: Agnes Pahler
Hochstammapfelbäume über blühenden Wiesen. - Foto: Agnes Pahler
Nistgelegenheit im Astloch. - Foto: Agnes Pahler
Nistgelegenheit im Astloch. - Foto: Agnes Pahler

Vielfalt der Lebensräume

Streuobstwiesen gehören zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Je nach Zählung lassen sich mehrere tausend verschiedene Arten von Organismen ermitteln. Dazu zählen Tiere, Pflanzen, Pilze und eine Vielzahl von Mikroorganismen.

 

Die ungewöhnlich hohe Artenanzahl erklärt sich daraus, dass eine Streuobstwiese verschiedene Lebensräume vereinigt: In den ausladenden Baumkronen leben Tiere des Waldes, unter den Bäumen leben Tiere des Offenlandes.

 

Dort wachsen sehr viele verschiedene Pflanzenarten mit sehr unterschiedlichen Ansprüchen an Licht oder Schatten, Nährstoff- und Wasserversorgung. Wegen der extensiven Bewirtschaftung können Organismen überleben, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wegen regelmäßiger, intensiver mechanischer Bearbeitung, dem Einsatz von Pestiziden oder infolge synthetischer Düngung verdrängt werden. Weil alte oder zum Teil sogar abgestorbene Bäume auf der Streuobstwiese stehen bleiben, leben viele anderweitig im Bestand bedrohte Käfer im Alt- oder im Totholz.

 

Dort breiten sich auch verschiedene Pilzarten aus, die vom Holzabbau leben. Vor allem Apfelbäume neigen dazu, bereits relativ jung, nämlich schon ab  dem Alter von 50 Jahren, Asthöhlen auszubilden. Sie bieten geschützte  Brutmöglichkeiten und Rückzugsräume, etwa für Fledermäuse.

Altholzhaufen. - Foto: Agnes Pahler
Altholzhaufen. - Foto: Agnes Pahler

 

 Viele weitere Strukturen erhöhen die Artenvielfalt auf der Streuobstwiese. Dazu zählen zum Beispiel Lesesteinhaufen oder Trockenmauern, in denen sich Eidechsen ansiedeln.

 

Unter Asthaufen verkriechen sich Kleinsäuger wie Igel, Haselmaus und Gartenschläfer. Blindschleichen halten sich im verrottenden, warmen Holz auf.

Spinne im Netz. - Foto: Manfred Pahler
Spinne im Netz. - Foto: Manfred Pahler

Insekten und Spinnentiere

 

Den mit Abstand größten Beitrag zur Artenvielfalt leisten die Gliedertiere. Dazu zählen alle Insekten mit drei Beinpaaren und Spinnentiere mit vier Beinpaaren.

 

Unter den Gliedertieren finden sich Arten, die an Pflanzen fressen oder saugen, welche, die nur Honigtau sammeln, sowie räuberisch lebende Arten, die ihrerseits von anderen Tieren leben.

 

Diese natürlichen Gegenspieler verhindern, dass sich Gliedertiere, die der Mensch als Schädling betrachtet, im Übermaß ausbreiten. Den wichtigsten Beitrag für den Erfolg der Obstkultur leisten die bestäubenden Insekten. Einen großen Anteil tragen die Wildbienen bei, doch auch Fliegen und Käfer sind bedeutende Pollenüberträger.

Neuntöter. - Foto: NABU/Kathy Büscher
Neuntöter. - Foto: NABU/Kathy Büscher

Wohnort vieler Vögel

 

Ein Hauptaugenmerk des Artenschutzes gilt allerdings den Vögeln: Rund 70 Vogelarten brüten in Streuobstwiesen. Zu den Brutvögeln kommen Durchzügler und Nahrungsgäste.

 

Etwa 20 % der in Streuobstwiesen vorgefundenen Vogelarten sind in ihrem Bestand mehr oder weniger stark gefährdet. Darunter finden sich ausgewiesene Charakterarten der Streuobstwiesen wie Wendehals, Steinkauz, Rotkopfwürger.

 

Die Brutpopulationen etwa von Grünspecht, Kleinspecht und Gartenrotschwanz nehmen deutschlandweit ab, allerdings können wir auf den Streuobstwiesen zwischen Neckar und Aich noch etliche Spechte beobachten. In den Hecken nistet der Neuntöter, vereinzelt werden Halsbandschnäpper gesichtet. In etlichen Bäumen hängen Steinkauzröhren, in denen Jungvögel heranwachsen, die jährlich beringt werden. Die noch vorhandene Vielfalt bedeutet für uns eine Verpflichtung für den Schutz.

Schwebfliege auf Witwenblume. - Foto: Agnes Pahler
Schwebfliege auf Witwenblume. - Foto: Agnes Pahler

Artenreiche Flachland-Mähwiesen

Viele unserer Streuobstwiesen erstrecken sich über artenreichen Flachland-Mähwiesen, die gemäß FFH-(Flora-Fauna-Habitat-)Richtlinie europarechtlich geschützt sind.

 

Eine besonders hohe Artenvielfalt weist die Salbei-Glatthaferwiese auf mäßig trockenen Standorten auf. Die FFH-Standorte sind weitgehend, aber nicht vollständig kartiert. 

Man kann ihren Status auf dem Informationsportal des Umweltministeriums abrufen:

https:// udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/pages/map/default/index.xhtml?mapId=9b1428db-e703-4268-979d-b8ca336cb059&repositoryItemGlobalId=.Natur+und+Landschaft.Natura+2000+-+FFH-Mähwiesen.nais_maehwiesen.layer&mapSrs=EPSG%3A25832&mapExtent=511796.95247243147%2C5380628.482295086%2C522096.1504860149%2C5387461.233707239

 

 

Durch Anklicken der Flurstücke erhält man weitere Objekt-Informationen und man kann den Datenauswertebogen abrufen.

Steidachwiesen in Aichtal-Grötzingen. - Foto: Agnes Pahler
Steidachwiesen in Aichtal-Grötzingen. - Foto: Agnes Pahler

Schonende Pflege

Eine FFH-Mähwiese erfordert eine schonende Bewirtschaftung der Fläche:

Gemäht wird nur ein- oder zweimal im Jahr, das Mähgut sollte abtransportiert werden. Mulchen sollte unterbleiben, weil sich dadurch Nährstoffe im Boden anreichern und somit die Gräser zulasten der blühenden Kräuter gefördert werden.

 

Die Mahd wird in der Regel zwischen Juni und Oktober, möglichst gestaffelt durchgeführt. Die zweite Mahd erfolgt frühestens nach 40 Tagen, besser erst acht Wochen nach der ersten Mahd. Ausführliche Informationen zum Unterhalt von artenreichen Flachlandmähwiesen finden sich unter:

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=497&idcat=13&lang=1

 

Der NABU schlägt Fördermaßnahmen für Flachland-Mähwiesen vor:

 

www.nabu.de/downloads/3-natur-und-landschaft/landnutzung/211101-Foerdermaßnahme%20Erhalt%20von%20Flachland%20und%20Bergmaehwiesen_final.pdf

 

Gesetzlicher Schutz

Aktuell steht die Streuobstwiese auf der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands.

 

Seit März 2022 sind Streuobstwiesen gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 30 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BNatSchG) bundesweit gesetzlich geschützte Biotope. Dadurch hat sich die Rechtslage in Baden-Württemberg ändert. Zuvor waren dort laut Biodiversitätsstärkungsgesetz von Juli 2020 nur die „Stückle“ ab einer Fläche von 1500 m² gesetzlich geschützt. Der Schutz vor einer potenziellen Beeinträchtigung besteht unmittelbar durch das Naturschutzgesetz. Die Biotope müssen nicht in der Landschaft gekennzeichnet oder in einer Datenbank erfasst sein, damit der gesetzliche Biotopschutz greift.

 

 

Das Gesetz besagt, dass Streuobstbestände zu erhalten sind. Sie dürfen nur mit Genehmigung in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Die Genehmigung soll versagt werden, wenn die Erhaltung des Streuobstbestandes im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt, insbesondere wenn der Streuobstbestand für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder für den Erhalt der Artenvielfalt von wesentlicher Bedeutung ist.