
Für den Erhalt der Streuobstwiesen sind in Baden-Württemberg zahlreiche Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Förder-Tatbestände und Zuwendungsempfänger verfügbar. Für detaillierte Informationen sei auf das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg verwiesen:
https://streuobst.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderung
Die Unterstützung der Bewirtschaftung durch Privatpersonen ist nur in wenigen Einzelfällen möglich:
1. Durch das Bundesland Baden-Württemberg
Im Jahr 2020 wurde ein fünfjähriges Förderprogramm zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen aufgelegt. Eine Bewilligung setzt eine Mindestanzahl von 100 Streuobstbäumen voraus, die auch durch eine Gruppe aus mindestens 3 Personen beantragt werden kann. Ein räumlicher Zusammenhang der Grundstücke wird nicht vorausgesetzt. Eine Pflege und Nachpflanzung über einen Zeitraum von 5 Jahren ist Bedingung.
Die Förderperiode (von 2020 bis 2025) ist abgeschlossen, die Mittel waren ausgeschöpft. Das Programm wird ab dem Jahr 2026 fortgeführt, dann mit einer Dauer von drei Jahren.
Wer eine Streuobstwiese pflegt, die naturschutzfachlich wertvoll ist und in einer bestimmten Gebietskulisse liegt, kann Unterstützung über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) beantragen. Ansprechpartner sind in der Regel die Landschaftserhaltungsverbände bei der Unteren Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt.
2. Durch das Landratsamt Esslingen
Das LRA fördert die Anschaffung von Geräten für die Bestellung von Streuobstwiesen durch die Gemeinden des Landkreises. Die Gemeinden vermieten diese dann an Bürgerinnen, Bürger oder örtliche Vereine.
(Förderrichtlinie des Landkreises Esslingen für die Bezuschussung von Geräten und Maschinen:
https://www.landkreis-esslingen.de/,Lde/start/service/Projekt+Zuschuss+Geraete_+Maschinen.html
Derzeit stellt die Stadt Aichtal Geräte (Hochentaster) zum Ausleihen zur Verfügung. Die Organisation der Geräte-Ausgabe übernimmt der städtische Bauhof.
3. Weitere Förderung
Einige Vermarkter fördern durch eine höhere Vergütung des geernteten Obstes.